ACHTUNG:
Aufgrund der technischen Umstellung ist zwischen dem 01.6.2024 und dem 05.6.2024 keine Antragstellung zur Vergabe einer EORI Nummer möglich.
Für alle nachfolgenden Registrierungen muss ab 06.6.2024 die neue EORI Selbstregistrierung über Portal Zoll/CDA genutzt werden.
Abseits der technisch leider notwendigen Übergangsphase bringt das neue Verfahren für die Wirtschaft ausschließlich Vorteile mit sich. In den allermeisten Fällen werden Wirtschaftsbeteiligte ihre EORI direkt nach Abschluss der Registrierung erhalten, da durch die Digitalisierung des Prozesses die Bearbeitungszeit seitens der Zollbehörde entfällt. Lediglich die Ansässigkeitsprüfung für Wirtschaftsbeteiligte mit Sitz außerhalb der EU wird weiterhin manuell durch die Zollverwaltung durchgeführt.
Die Wirtschaftsbeteiligten werden über diese Neuerung zusätzlich mittels e-zoll-Newsletter informiert. Aktuell wird außerdem an einer Anwendungshilfe und an der Aktualisierung des Benutzerhandbuchs CDA hinsichtlich der EORI Selbstregistrierung gearbeitet. Diese sollen in Kürze auf der Homepage des BMF veröffentlicht werden. Als Kontakt für Auskünfte zur EORI-Registrierung steht weiterhin das Competence Center Kundenadministration zur Verfügung.
Weitere Informationen zum neuen EORI Registrierungsprozess ab 6. Juni 2024 finden Sie unter:
EORI-Registrierung ab 6.6.2024 (bmf.gv.at)