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VERAG bietet Ihnen Schneeketten zu günstigen Preisen an !
ACHTUNG !!
Schneekettenpflicht vom 15.November bis 15. März besteht für LKW über 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen.
Unabhängig von den vorherrschenden Wetterbedingen sind die Schneeketten für mindestens
2 Antriebsachsen im Fahrzeug mitzuführen. Bei Nichtbeachtung ist eine Ordnungsstrafe von
⬠35,-- zu bezahlen.
ACHTUNG ! Wichtige Information für alle (ZOLL) EIN- und AUSFÃHRER in Deutschland und Ãsterreich!
Wichtige Informationen zum Ersatz der Zollnummer durch EU-seitige Einführung der EORI - Nummer ab 01.11.2009 in DEUTSCHLAND sowie den Ersatz der TINnummer durch eine EORI Nummer in ÃSTERREICH ab 01.09.2009!
Auskünfte und Beratung dazu erhalten Sie in unserer Zentrale SUBEN-Autobahn unter Tel.+43 7711 / 2777-60 oder
Mail an quickstop@verag.ag
ACHTUNG ! Wichtige Information für alle (ZOLL) AUSFÃHRER in Deutschland !
Ab 01.07.2009 dürfen Ausfuhranmeldungen nur noch mit dem elektronischen Zollsystem (AES) ATLAS erstellt werden!
Wir übernehmen gerne in Ihrem Auftrag die Erstellung der Ausfuhranmeldungen online mit unserem ATLAS-System bei Ihrem zuständigen Zollamt.
Auskünfte und Beratung dazu erhalten Sie in unserer Zentrale SUBEN-Autobahn unter Tel.+43 7711 / 2777-52 oder